BERLIN - Weil das Berliner Verkehrsministerium dem Gedenken im "Zug der Erinnerung" jegliche finanzielle Unterstützung verweigert, haben sich die Organisatoren an den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags gewandt. "Der 'Zug der Erinnerung' ist binnen weniger Tage von mehr als 20.000 Bürgerinnen und Bürgern besucht worden, vor allem von Jugendlichen", heißt es in dem Schreiben. "Das Echo ist überwältigend (...) Inzwischen treffen bei uns dutzende Einladungen aus immer mehr Städten ein. Wir werden aufgefordert, das ungewöhnliche Gedenken unbedingt fortzusetzen. Nötig ist eine Verdoppelung der Fahrstrecke und eine Ausweitung der Fahrzeit bis in den Mai 2008." Die Organisatoren regen eine parlamentarische Initiative an, um die notwendigen Mittel bereitzustellen, nachdem sowohl Bahn AG als auch Verkehrsministerium keinen Cent gewähren wollen. Benötigt werden 300 Tausend Euro.
Das Verkehrsministerium hatte mehrere Anfragen des gemeinnützigen Vereins "Zug der Erinnerung" monatelang unbeantwortet gelassen und erst nach Fahrtbeginn mitgeteilt, eine Unterstützung sei "aus rechtlichen Gründen nicht möglich". Erbeten worden war u.a. eine Kostenbeteiligung an den Trassengebühren, die für jeden Kilometer Gedenken im "Zug der Erinnerung" der Bahn AG zu überweisen sind. Es handelt sich insgesamt um mehrere Zehntausend Euro.
Im Antwortschreiben aus Berlin heißt es jetzt, das Haus von Minister Wolfgang Tiefensee (SPD) sehe sich außerstande, "in den gesetzlich geregelten unternehmerischen Zuständigkeitsbereich der DB AG ein(zu)greifen." Mit fast wortgleichen Formulierungen hatte bereits Tiefensees Vorgänger, Manfred Stolpe (SPD), für das geforderte Gedenken jegliche materielle Hilfe verweigert. Demnach handelt es sich bei der Erinnerung an die Verbrechen des Vorgängerunternehmens der Bahn AG nicht um die Wahrnehmung politisch-öffentlicher Interessen, sondern lediglich um ein "unternehmerisches" Zugeständnis. Es könne gewährt werden oder unterbleiben. Der Miteigentümer der Bahn AG, die Bundesrepublik Deutschland (die Rechtsnachfolgerin des NS-Staates ist), sei dafür "nicht zuständig".
Das Tiefensee-Ministerium verschärft diese Argumentation, indem es auch die Förderung aus eigenen Ministerialmitteln rundheraus ablehnt. Aus dem hauseigenen Milliardenfonds werde man keinen Cent beitragen, weil dazu die "haushaltsrechtliche Ermächtigung" fehle, schreibt der Referatsleiter "Politische Planung" im persönlichen Auftrag des Ministers. Jeder Hinweis auf mögliche Antragswege unterbleibt. Stattdessen heißt es abschließend, für den "Zug der Erinnerung" sollten "engagierte Bürgerinnen und Bürger" zahlen, "denen eine finanzielle Unterstützung möglich ist.